Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten für
einen Psychologen mit Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (keine Approbation)
übernommen werden.
Keine Erstattung der Kosten i.d.R. bei
- Gesetzlichen Krankenkassen
- Ausschließlich telefonischer Beratung
Kostenübernahme für Psychotherapie eventuell möglich bei
- Privater Krankenversicherung
- Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Sie können auch prüfen, ob die Kosten für Psychotherapie steuerlich als "Sonderausgaben"/"außergewöhnliche Belastungen" geltend gemacht werden können.
Ausführlichere Informationen zur Frage der Kostenübernahme finden Sie hier.
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